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Clearingstelle für die Kinder- und JugendhilfeAn der Clearingstelle können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (in Ausnahmefällen auch junge Erwachsene) vorgestellt werden, die in ihren Familien, in der Schule oder im sozialen Umfeld Verhaltens-, Leistungs- oder Entwicklungsprobleme zeigen.
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