„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

(§ 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Prop e.V. ist in der Fachöffentlichkeit in erster Linie als Anbieter von Suchthilfen bekannt. Wir sind mit der Clearingstelle für die Kinder- und Jugendhilfe aber auch seit über 15 Jahren im Jugendhilfebereich tätig.

Jugendhilfen werden durch die Jugendämter entsprechend des Kindes- und Jugendhilfegesetzes (8. Sozialgesetzbuch) gewährt. Über die Bereitstellung von Jugendzentren, Tagesbetreuungsangeboten für Kinder und Familienberatungsstellen bis hin zu Erziehungshilfen in der Familie, Pflegestellen und Wohngruppen steht eine breite Palette von Angeboten zur Verfügung, um Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern zu beraten und zu unterstützen. Gerät ein Kind oder Jugendlicher bzw. eine Familie in ernste Schwierigkeiten, besteht sogar ein Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“.
Mit unserer Clearingstelle für die Kinder- und Jugendhilfe unterstützen wir die Fachkräfte des Münchner Jugendamts in den 13 Sozialbürgerhäusern durch eine fundierte Abklärung bei der Auswahl geeigneter Hilfen.

Eine „Überweisung“ durch die zuständige Sozialpädagogin im Sozialbürgerhaus ist daher auch Voraussetzung, damit Eltern mit Kindern bei uns einen Termin erhalten.
Kontakt zu Ihrem Sozialbürgerhaus finden Sie hier

In Notfällen steht Ihnen das Kinder- und Jugendtelefon „Die Nummer gegen Kummer“ zur Verfügung. Gebührenfreie bundesweite Telefonnummer: 0800 1110333