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Wenn Familien zu uns kommen, sind sie in der Regel von Ihrem/Ihrer zuständigen Bezirksozialarbeiter/in oder dem Jugendamt an uns vermittelt worden. Eine direkte Inanspruchnahme der Diagnostikleistungen durch Eltern, Bezugspersonen oder Einrichtungen freier Träger ist nicht möglich. Folgende Stellen der Stadt München können die Clearingstelle mit der Abklärung beauftragen:
Eine Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern ist über Sondervereinbarungen möglich.
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