Zugang

Wenn Familien zu uns kommen, sind sie in der Regel von Ihrem/Ihrer zuständigen Bezirksozialarbeiter/in oder dem Jugendamt an uns vermittelt worden. Eine direkte Inanspruchnahme der Diagnostikleistungen durch Eltern, Bezugspersonen oder Einrichtungen freier Träger ist nicht möglich.

Die zuständige federführende Fachkraft entscheidet über die Einschaltung der Clearingstelle.

Folgende Stellen der Stadt München können die Clearingstelle mit der Abklärung beauftragen:

  • die Bezirksozialarbeit in den Münchner Sozialbürgerhäusern
  • die Vermittlungsstellen in Einrichtungen der Sozialbürgerhäuser
  • die Bezirksozialarbeit im Amt für Wohnen und Migration
  • innerhalb des Stadtjugendamtes die Abteilungen: Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe sowie die städtischen Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Eine Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern ist über Sondervereinbarungen möglich.

Kontakt

Landwehrstraße 43,
Rückgebäude,
80336 München

Telefon:
089 / 54 59 73 - 0
Fax:
089 / 54 59 73 - 30
Mail:
clearingstelle@prop-ev.de