Diagnostische Bausteine


Als Voraussetzung für jede Empfehlung, gleichgültig ob von Jugendhilfemaßnahmen oder therapeutischen Hilfen, sehen wir die Durchführung einer ausführlichen Diagnostik an.

Die diagnostische Abklärung beinhaltet eine Reihe von Bausteinen, die je nach Fragestellung kombiniert werden können.
Zu Beginn findet ein Erstgespräch mit der Familie statt, um das weitere Vorgehen zu klären und der Familie möglicherweise bestehende Ängste und Bedenken zu nehmen. Gleichzeitig soll die Problemdefinition der Familie aufgenommen und ein erster Eindruck der Interaktionsmuster festgehalten werden. Im Weiteren werden die Kinder und Jugendlichen und ihre Bezugspersonen eingehend zur Symptomatik und zu ihren Lebensumständen befragt.

Grundsätzlich erheben wir eine genaue Vorgeschichte (Anamnese), fordern Vorbefunde an und suchen den Austausch mit der Schule und etwaigen Mit- oder Nebenbehandlern. Je nach Fragestellung kann ein Hausbesuch oder eine Beobachtung des Kindes in der Schule/Nachmittagsbetreuung vorgenommen werden. Bei Jugendlichen kann ein Drogenscreening erfolgen.

Im Rahmen der psychologischen Testdiagnostik werden der Leistungsstil, das allgemeine kognitive Leistungspotential (IQ-Messung) und spezifische Leistungsparameter, z.B. die Rechtschreibleistung erfasst. Darüber hinaus kommen Verfahren der Persönlichkeitsdiagnostik zur Anwendung.

Durch die konsiliarisch tätige Ärztin der Heckscher-Klinik kann bei entsprechender Fragestellung eine kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung durchgeführt werden, bei der ein körperlich-neurologischer und ein psychopathologischer Befund erhoben werden.

Ein Auswertungsgespräch mit der Familie sowie möglichst ein gemeinsames Abschlussgespräch mit dem Überweiser komplettieren die Abklärung und stellen sicher, dass Untersuchungsergebnisse wie auch sich daraus ergebende Notwendigkeiten erörtert und transparent gemacht werden. Gegebenenfalls kann hierzu auch eine Helferkonferenz anberaumt werden.

Nachuntersuchungen der Kinder zu einem späteren Zeitpunkt sind grundsätzlich möglich.

Wir haben den Anspruch, unseren Auftraggebern in den Sozialbürgerhäusern und Jugendämtern konkret umsetzbare Lösungen und Empfehlungen zu erarbeiten und dabei die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Familien einzubeziehen und zu fördern.

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