Zugang
Wenn Familien zu uns kommen, sind sie in der Regel von Ihrer zuständigen Bezirkssozialarbeit oder dem Jugendamt an uns vermittelt worden. Eine direkte Inanspruchnahme der Diagnostikleistungen durch Eltern, Sorgeberechtigte oder Einrichtungen freier Träger ist nicht möglich. Die federführende Fachkraft im SBH (Sozialbürgerhaus) entscheidet über die Einschaltung der Clearingstelle.
Wir bemühen uns um einen raschen Beginn des Clearings und halten Kapazitäten für Eilfälle vor.
Folgende Stellen der Stadt München können die Clearingstelle beauftragen:
- die Bezirkssozialarbeit in den Münchner Sozialbürgerhäusern
- die Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern
- die Bezirkssozialarbeit im Amt für Wohnen und Migration
- innerhalb des Stadtjugendamtes die Abteilung: Jugendgerichtshilfe sowie die städtischen Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Eine Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern ist über Sondervereinbarungen möglich.
Sie benötigen Hilfe?
Infotelefon
0800/ 000prop
0800/ 0007767 Gebührenfrei
Mo-Do 10-15 Uhr
Fr 10-13 Uhr
Hilfe, Fragen oder Infos zu
Drogen und Sucht
info@prop-ev.de
Drogennotdienst L43
089/ 54 90 86 30
24-Stunden-Beratung
Giftnotruf
089/ 19 240
Notarzt
112
Krisendienst Psychiatrie
0180/ 655 3000
www.krisendienst-psychiatrie.de
Suchthotline
01805/ 31 30 31
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